Rechtsprechung
LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Telemedicus
Schloss-Fotos I
- Telemedicus
Schloss-Fotos I
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsanwaltmoebius.de
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Panoramafreiheit, § 59 UrhG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ilex-recht.de (Kurzinformation)
Eigentumsrecht: Fotogebühren für Schloss Sanssouci?
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Schloss-Bilder: Gericht bestätigt Fotografie-Verbot
Sonstiges
- Telemedicus (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Ärger um Schloss-Fotos: Eigentum vs. Panoramafreiheit
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZUM 2009, 430
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Unbenommen bleibt dem Eigentümer jedoch kraft seiner Sachherrschaft die Möglichkeit, andere vom Zugang der Sache bzw. vom Anblick der Sache (bei einem Gebäude z. B. durch eine Grundstücksbepflanzung) auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren (vgl. BGHZ 44, 289, 295 = NJW 1966, 542; NJW 1989, 2251, 2252).Die bürgerlichrechtliche Besitz- und Eigentumsordnung dient dem Schutz der Sachherrschaft über die körperliche Sache, während Gegenstand des Urheberrechts das unkörperliche, geistige Werk ist, dessen Vervielfältigung dem urheberrechtlichen Verwertungsrecht unterfällt (BGH NJW 1966, 542; NJW 1989, 2251, 2252).
- BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73
Schloß Tegel
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Der Eigentümer hat somit in einem solchen Fall aufgrund seiner Sachherrschaft die rechtliche und tatsächliche Macht, sich die Möglichkeit, auf seinem Gelände Aufnahme anzufertigen, ausschließlich vorzubehalten (BGH NJW 1975, 778 - "Schloss Tegel").Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Bundesgerichtshof von den Grundsätzen der "Schloss-Tegel"-Entscheidung (NJW 1975, 778) in der "Friesenhaus"-Entscheidung (NJW 1989, 2151) nicht abgerückt.
- BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Dem Rechtsschutzbedürfnis steht es nicht entgegen, dass die Klägerin an sich auch die Möglichkeit einer Stufenklage hätte (vgl. BGH NJW 2003, 3275 f. für den insoweit vergleichbaren Fall des gewerblichen Rechtsschutzes).
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04
Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem …
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Unter Beeinträchtigung des Eigentums ist jeder dem Inhalt des Eigentums widersprechende Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers zu verstehen (BGH NJW 2005, 1366, 1367). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99
Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Eine Übertragung urheberrechtlicher Schranken auf die zivilrechtliche Eigentumsordnung widerspräche auch dem Grundsatz, dass § 59 UrhG als Ausnahmeregelung eng auszulegen ist (BGH NJW 2002, 2394;… Schricker/Vogel, 2. Aufl., § 59 UrhG Rdnr. 4). - BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03
Hörfunkrechte
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Das schließt das Recht ein, den Zutritt zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder rechtswirksam von Bedingungen wie der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen (BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 37/03 -, GRUR 2006, 249, 250). - BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
Presse-Grosso
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Der Grundrechtsschutz des Art. 5 Abs. 1 GG besteht im Interesse der freien Meinungsbildung und kann deswegen durch einen ausreichenden Inhaltsbezug ausgelöst werden (BGH NJW 1988, 1833). - BFH, 23.11.1988 - X R 17/86
Aufwendungen eines Buchhändlers für eine nicht berufsspezifische Tagung als …
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Bundesgerichtshof von den Grundsätzen der "Schloss-Tegel"-Entscheidung (NJW 1975, 778) in der "Friesenhaus"-Entscheidung (NJW 1989, 2151) nicht abgerückt. - OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86
Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung; …
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Damit hat er keine rechtlich und tatsächlich gesicherte Position inne, in die "eingegriffen" werden könnte (OLG Bremen NJW 1987, 1420).
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (ZUM 2009, 430 m. Anm. Ernst). - BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12
Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Potsdam, ZUM 2009, 430). - OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 161/08 - abgeändert. - OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
Unterlassungsanspruch: Eigentumsverletzung durch Vervielfältigung, Verbreitung …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 161/08) teilweise abgeändert und - unter Abweisung der weitergehenden Klage und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst:.